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Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

rathaus 450Allgemeine Informationen und Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

1. Erlaubte Abbrennzeit
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen auch ohne Befähigungsschein und Ausnahmegenehmigung am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden (§ 23 Abs. 2 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV)).

2. Orte an dem das Abbrennen verboten ist
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten (§ 23 Abs. 1 1. Spreng V).

Das Ordnungsamt der Stadt weist daraufhin, dass zu den oben genannten Gebäuden und Einrichtungen mindestens ein Sicherheitsabstand von 100 Metern einzuhalten ist. Zu den besonders brandempfindlichen Gebäuden gehören insbesondere reetgedeckte Häuser.

3. Altersgrenzen
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (Tischfeuerwerk) dürfen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) erst ab 18 Jahre.

4. Transport im privaten Pkw
Im privaten Pkw dürfen nicht mehr als 50 kg pyrotechnische Gegenstände (Gesamtgewicht) transportiert werden.

5. Lagerung und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen (Kategorie F1 und F2)
Feuerwerkskörper gehören in der Regel der Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.4 an. Verschiedene Feuerwerkskörper der Unterklasse 1.4 dürfen grundsätzlich zusammen gelagert werden, solange die Obergrenze der Nettoexplosivstoffmasse eingehalten wird. So gilt:

  • In bewohnten Räumen darf nicht mehr als 1 kg Nettoexplosivstoffmasse (NEM),
  • in unbewohnten Räumen nicht mehr als 10 kg NEM und
  • Gebäuden ohne Wohnraum nicht mehr als 15 kg NEM gelagert werden.

Die NEM ist nicht mit dem Gesamtgewicht des pyrotechnischen Artikels zu verwechseln. Die NEM ist auf jedem Feuerwerkskörper ausgewiesen. So dürfen Knallkörper nicht mehr als 6 g NEM und größere Batterien nicht mehr als 500 g NEM besitzen.

Feuerwerk ist vor hoher Luftfeuchtigkeit zu schützen. Es sollte kühl und trocken und nicht direkt an Wärmequellen gelagert werden. Feuerwerk ist vor offenem Feuerquellen zu schützen.

6. Anforderungen an Feuerwerkskörper in Deutschland
Pyrotechnische Artikel in Deutschland müssen eine Registriernummer, die Kategorie und das CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer besitzen. Die Gebrauchsanweisung ist in deutscher Sprache.

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