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Corona-Hinweise

 

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Hinweise für den Rathausbesuch [UPDATE 04.04.2022]

Ab dem 03.04.2022 besteht eine Maskenpflicht in Niedersachsen nur noch für bestimmte Bereiche, wie z.B. Krankenhäuser, Nahverkehr usw.

Die Stadt Nordenham bittet Sie, bei einem Besuch des Rathauses auch weiterhin Masken zum Schutz für uns alle zu tragen

 

 

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Aufhebung der Allgemeinverfügung

Aufhebung der Allgemeinverfügung bezüglich der Verlängerung der Allgemeinverfügung der Stadt Nordenham über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz (GG). 

Aufhebung der Allgemeinverfügung

Verlängerung der Allgemeinverfügung der Stadt Nordenham vom 13.01.2021

 Die Stadt Nordenham erlässt gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG) vom 7. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) in Verbindung mit § 7c Niedersächsische Verordnung über infektionsprä-ventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Va-rianten vom 23.11.2021 (Nds. GVBl. S. 770) in der derzeit geltenden Fassung (Niedersächsi-sche Corona-Verordnung) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsver-fahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgende All-gemeinverfügung:

1. Ziffer 3 der Allgemeinverfügung der Stadt Nordenham über die Pflicht zum
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen i.S.v. Art. 8 GG vom 03.01.2022 wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben. Sie gilt bis zum Ablauf des 05. Februar 2022, eine Verlängerung bleibt vorbehalten.“

2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

3. lm Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung in der Ursprungsfassung bestehen.

Verlängerun Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung Stadt Nordenham vom 03.01.2022

Die Stadt Nordenham erlässt gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG) vom 7. Oktober 2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) in Verbindung mit § 7c Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 (Nds. GVBl. S. 770) in der derzeit geltenden Fassung (Niedersächsische Corona-Verordnung) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfügung Stadt Nordenham vom 03.01.2022


Information des Landkreises Wesermarsch zum Coronavirus

Bürgerinformation des Landkreises      Informationen für Selbstständige und Betriebe


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