Stadt Nordenham

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... bürgernah und kompetent

Ihr Rathaus informiert…

directory 641914 450Hier finden Sie Informationen oder den Download zu einem Flyer aus einigen Bereichen des Rathauses!


Amt für Bildung und Freizeit


  • Informationen zum bundesweiten Warntag am 10.09.2020 

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  • Merkblatt zur Ermäßigung von Gebühren in Kindertagesstätten

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  • Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz

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  • Infoblatt: Anmeldung für einen Betreuungsplatz in der Kita am Freizeitbad

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  • Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz in der Kita am Freizeitbad

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Amt für Ordnung und Soziales

  • Die Stadtverwaltung hat eine Rentenversicherungsstelle. Über die Aufgaben, Erreichbarkeit und vieles mehr erfahren Sie in dem Flyer.

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  • Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und Abfall und auch den Winterdienst. Die Aufgaben der Stadt und der Anlieger kurz zusammengefasst.

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  • Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen. Für ein gutes Miteinan-der haben wir einige Informationen zur Hundehaltung für Sie zusammengestellt.

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  • Katzenverordnung - warum und wie sieht sie aus?

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  • Rattenbekämpfung - was können Sie zur Vorbeugung tun und welche Maßnahmen können Sie ergreifen, wenn Sie Ratten bemerken.

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  • Wasservögeln füttern- warum Sie keine Möwen füttern sollten!.

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  • Insbesondere im Frühjahr und Sommer treten immer wieder Probleme und / oder Fragestellungen zu Wespen, Hornissen und anderen geschützten Hautflüglerarten auf. Seit dem Jahr 2017 besteht die ehrenamtliche „Beratergruppe Hautflügler" im Landkreis Wesermarsch. Diese steht für Beratungen vor Ort und eventuell notwendig werdende Umsiedlungen der Nester zur Verfügung.
    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den anliegenden Flyern, die der Landkreis Wesermarsch zur Verfügung gestellt hat.

  • Jeden Dienstag und Freitag findet auf dem Marktplatz in der Innenstadt ein großer Wochenmarkt statt.

    Infos dazu finden Sie hier:

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  • Zum Jahreswechsel gehört es zur Tradition, dass viele Menschen das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen.

    Folgende Dinge sind allerdings unbedingt zu beachten:

    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und 01. Januar erlaubt.

    Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Mindestabstand von 200m zu Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden eingehalten werden. Besonders brandempfindliche Gebäude sind insbesondere reetgedeckte Häuser.

    Damit der Jahreswechsel für alle vergnüglich verläuft nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Tiere.

    Bitte beachten Sie im eigenen Interesse die Sicherheitshinweise.
    Das Amt für Ordnung und Soziales wünscht allen einen fröhlichen Jahreswechsel.


Amt für Personal und Organisation

Im Jahresbericht 2020 gibt die Stadtverwaltung einen Überblick über ihre Tätigkeiten im vergangenen Jahr.

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Hier finden sie den Jahresbericht 2019

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Datenschutzbeauftragter

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Amt für Finanzen

Informationen zu den Grundbesitzabgaben

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Bürgerfon

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