Stadt Nordenham

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Hund An-/Abmeldung

hund 02 450 300pxDie Hundehalterin oder der Hundehalter muss den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in dem Haushalt anmelden:

  • wenn der Hund neu aufgenommen oder
  • wenn der Hund bei Zuzug nach Nordenham mitgebracht wurde oder
  • wenn ein Welpe den 3. Lebensmonat vollendet hat.

Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldnerinnen oder -schuldner. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.

An- und Abmeldeform

Die Anmeldung kann

 

  • formlos schriftlich
    • per Post, per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Benötigte Informationen: Alter / Geschlecht /Name des Hundes / vorheriger Halter

  • oder persönlich erfolgen.

hund 01 450 300pxHinweis:
Zahlungstermine sind der 15.02. für das erste Halbjahr und der 15.08. für das zweite Halbjahr.

Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen.

Besonderheiten

  • Bei der Anmeldung des Hundes erhält die hundehaltende Person eine Hundesteuermarke. Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Übersendung der Hundesteuermarke mit dem Bescheid.
  • Der Hund muss diese außerhalb der Wohnung oder des privaten Grundbesitzes sichtbar tragen.
  • Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Nordenham Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.

Abmeldung

Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn

  • die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verziehen
  • der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
  • der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
  • der Hund verstirbt

Abmeldefrist und -form

Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.

Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Information zum Hunderegister

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle hundehaltende Personen seit dem 1. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Weitere Informationen sind hier zu finden

Bürgerfon

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