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Sportstätten - Corona

[Montag - 29.11.2021]

Der Landkreis hat heute die Warnstufe 2 für den Landkreis Wesermarsch festgestellt. Diese gilt ab Mittwoch, 01.12.2021.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 01.12.2021 in den städtischen Sport- und Turnhallen, sowie in den Außenumkleiden und Duschen die 2-G-Plus Regelung gilt. Dies bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene diese Einrichtungen betreten dürfen. Zusätzlich muss die Person einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen.

Für die Außensportanlagen gilt ab Mittwoch, 01.12.2021 die 2-G-Regelung. Zugang zu den Außensportanlagen haben somit nur noch geimpfte und genesene. Nach heutigem Stand dürfen ab dem 01.12.2021 die Außenumkleiden und Duschen (dazu gehören auch die Toiletten) nur von geimpften und genesenen Personen (2-G-Plus Regelung) betreten werden, die zudem einen Nachweis über eine negative Testung vorzulegen haben. 

Hiervon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes sich nicht impfen lassen dürfen. Die Personen, die sich aufgrund eines ärztlichen Attestes nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings einen negativen Test vorweisen. 

Generell besteht in den Sport- und Turnhallen eine Maskenplicht. Ab dem 01.12.2021 muss in den Sport- und Turnhallen eine FFP2 / KN95 getragen werden. Die Maskenpflicht entfällt bei der sportlichen Betätigung.
Zudem soll das Abstandsgebot von 1,5 m zueinander eingehalten werden. 

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