Förderzusage für den Ganztagsausbau der Grundschule FAH
Die Stadt Nordenham hat eine Förderzusage für den Umbau des ehemaligen Kreisvolkshochschul-(KVHS-)Traktes an der Grundschule FAH erhalten, um die Räume künftig für den Ganztagsbetrieb zu nutzen. Die bewilligten Mittel betragen 1.025.000 Euro.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Zuwendung zur Gewährung von Fördermitteln zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Die Mittel stammen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau des Bundes und werden über das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung bereitgestellt.
Bei einem Orttermin an der Grundschule sprachen Bürgermeister Nils Siemen, Dezernatsleiter Sven Hinderks, Schulleiterin Ortrud Erting sowie Tim Kaspers und Clemens Voigt aus der Bauverwaltung über die anstehenden Aufgaben: „Mit Hilfe der Förderung soll der KVHS-Trakt umfassend saniert und umgebaut werden, um zusätzliche Ganztagsräume zu schaffen“, erörtert Bürgermeister Nils Siemen. Geplant sind eine Entkernung, die Sanierung der Fassade sowie die Erneuerung von Heizung, Elektroanlagen und weiterer Gebäudetechnik. Außerdem wird die Mensa der Grundschule FAH um einen zusätzlichen Raum erweitert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2026 bis 2027 vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahme sind die in den kommenden Jahren deutlich steigenden Schülerzahlen an der Grundschule FAH. Damit wächst auch der Bedarf an Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Bereits heute stoßen die vorhandenen Betreuungsräume an ihre Kapazitätsgrenzen, die bestehenden Räume sind stark ausgelastet und bieten nur eingeschränkt Platzreserven. Gleichzeitig macht die prognostizierte Entwicklung den Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen sowie die Erweiterung der Mensa dringend erforderlich. Die Grundschule FAH soll außerdem künftig als Standort für eine zentrale Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in Nordenham dienen.
„Wir freuen uns sehr über diese zusätzlichen finanziellen Mittel der Förderung, die es uns ermöglichen, den Ganztagsausbau an der Grundschule FAH qualitativ voranzubringen“, betont Dezernatsleiter Sven Hinderks.
Durch den Umbau werden im KVHS-Trakt unter anderem Kreativ- und Betreuungsräume, ein Bewegungsraum, ein Musikraum, ein moderner Computerraum und eine größere Schulbücherei geschaffen, die vielfältige Angebote für die Kinder in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung ermöglichen.
Das Bauverwaltungsamt, zu dem auch die städtische Förderstelle gehört, hat den Förderantrag gestellt und ist auch für die bauliche Umsetzung des gesamten Projekts zuständig. „Die Planungen für den Umbau haben bereits begonnen. Selbstverständlich wird die Grundschule FAH eng in alle Schritte eingebunden, sodass wir die Räume optimal auf die Bedürfnisse abstimmen können“, erläutert Tim Kaspers, Leiter der Bauverwaltung.
Auch die Freude bei der Schulleitung über den geplanten Ausbau ist groß: „Wir freuen uns als Schule schon sehr auf die neuen Räume und fühlen uns bei den bisherigen Planungen und Entscheidungen sehr gut mitgenommen“, sagt Ortrud Erting, Leiterin der Grundschule FAH.
„Mit dem Umbau in der Grundschule FAH investiert die Stadt gezielt in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Ziel ist es, den steigenden Bedarf zu decken und gleichzeitig die Qualität der Ganztagsangebote deutlich zu verbessern“, betont Bürgermeister Nils Siemen.
Hintergrund-Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Fast 3 Milliarden Euro an Finanzhilfen stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bis Ende 2029 zur Verfügung.
Die Finanzhilfen des Bundes werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
