Ladenflächen für Existenzgründer / Kurzzeitmieter
Bei der Realisierung der Handlungsfelder II – Leerstand und Problemimmobilien/Fördergegenstand 2.3.1 – hat sich herausgestellt, dass lediglich die Differenz zwischen Marktmiete und subventionierter Miete förderbar ist. Investitionen des Antragstellers zur Ausstattung der Räumlichkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Damit war es der Stadt Nordenham nicht mehr möglich, entsprechende Räumlichkeiten mit der vorgesehenen Fördersumme von 30.000 € (Mindestsumme) anzumieten.
Ursprünglich war Folgendes geplant:
Wir wollten in leerstehenden Immobilien in der Innenstadt Gewerbeflächen für Existenzgründer anbieten. Diese sollten ausgestattet werden mit universell nutzbarem Mobiliar, wie z.B. einem Verkaufstresen, Regalen, Büroeinrichtung und einem Kassensystem. So hätten Existenzgründer hier direkt starten und ihren Traum von einer Selbstständigkeit mit ihrem Warenangebot einmal zu kostengünstigen Konditionen und auch kurzzeitig ausprobieren können.
Eine weitere Idee war das Angebot von Co-Working-Spaces in der Innenstadt. Wir sahen dabei Räumlichkeiten vor uns, die gut ausgestattet sind mit einem schnellen Internetzugang, Büromöbeln für Einzelarbeitsplätze ebenso wie für Besprechungen und kleinere Vorträge mit allem dafür notwendigen Equipment.
Diese Räumlichkeiten, einzelne Schreibtischplätze oder ein Seminarraum hätten kurzzeitig gebucht und die Ausstattung genossen werden können.
Um die geforderte Mindestsumme von 30.000 € zu erreichen, hätten mehrere Flächen angemietet und eine dauerhafte Belegung nachgewiesen werden müssen.