Stadt Nordenham

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Walther-Rathenau-Straße 25
Nordenham
Niedersachsen
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Weitere Informationen:

Das Standesamt Nordenham ist zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Dies umfasst insbesondere

  • die Beurkundung aller Geburten und Sterbefälle, sofern die Personen in Nordenham geboren wurden bzw. verstorben sind
  • die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
  • die Durchführung und Beurkundung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
  • die Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen

Darüber hinaus stellt das Standesamt Ihnen aus den hier geführten Personenstandsregistern bei Bedarf

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

Auch Ihren Kirchenaustritt können Sie im Standesamt erklären. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Nordenhamer Bürger im Standesamt persönlich erscheinen.

Behördliche Namensänderungen liegen außerdem in unserer Zuständigkeit.

Sollten Sie nähere Informationen vom Standesamt benötigen, so können Sie uns gerne anrufen oder auch per Mail kontaktieren. Wir werden Ihnen gerne nähere Auskünfte erteilen und evtl. auch einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Bürgerfon

04731 / 84-0

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