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Detektivarbeit im Nordenhamer Rathaus

FUNDBÜRO Andrea Scholz übernimmt das Amt von Kerstin Mädge – Nachforschungen machen Spaß

Stadtangestellte ist Andrea Scholz seit vielen Jahren. Seit April leitet sie das Fundamt.

Ein Longboard, eine Drohne und ein Motorradhelm. Wie passt das zusammen? Eigentlich gar nicht. Aber diese Gegenstände liegen nebeneinander bei Andrea Scholz im Fundbüro des Nordenhamer Rathauses. Seit April ist sie in diesem Amt und hat damit Kerstin Mädge abgelöst, die ein Zimmer weiter im Einwohnermeldeamt beschäftigt ist.

„Ich war vorher ausschließlich in der Zulassungsstelle tätig. Da bin ich jetzt nur noch vertretungsweise und vormittags hier im Fundamt“, sagt Andrea Scholz. Von ihrer Vorgängerin wurde sie in die neue Aufgabe eingeführt. „Andrea Scholz ist eine tolle Nachfolgerin für den Job“, sagt Kerstin Mädge, „ich mache mir da gar keine Gedanken.“

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Schlüssel und Handys

Die Drohne und das Longboard sind keine alltäglichen Fundobjekte. Meistens handelt es sich um Taschen, Schlüssel oder Handys. „Wir schauen dann, ob wir irgendeinen Hinweis auf die Identität des Eigentümers finden können. Bei einem Portemonnaie samt Ausweis ist das leicht. Aber wenn wir keine eindeutigen Anhaltspunkte haben, beginnt die Detektivarbeit“, berichtet Andrea Scholz. Klingt spannend. „Ist es manchmal auch. Bei Handys bekommen wir teilweise Hilfe von der Polizei“, ergänzt Kerstin Mädge.

Landen alle Versuche in einer Sackgasse, bewahrt Andrea Scholz die Dinge für ein halbes Jahr auf. Kleinere Fundstücke deponiert sie in Regalen in ihrem Büro, für sperrige Gegenstände gibt es Lagerplatz im Keller. „Fahrräder bewahren wir hier nicht auf. Das übernimmt der Bauhof in unserem Auftrag“, sagt Andrea Scholz.

Meldet sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate niemand, kann der Finder gegen eine Gebühr die Fundsache abholen. „Auch da gibt es genaue Vorgaben“, sagt Andrea Scholz. Gegenstände, die einen geschätzten Wert von 5 bis 25 Euro haben, können gegen eine Gebühr von 4,10 Euro ausgelöst werden. Bei teureren Gegenständen wird eine Gebühr von 5 Prozent des Schätzwertes erhoben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt außerdem das Thema Finderlohn. Meldet sich der Eigentümer eines verloren gegangenen Gegenstandes, so ist er dazu verpflichtet, dem Finder fünf Prozent des geschätzten Wertes zu zahlen, wenn dieser 500 Euro nicht übersteigt. „Danach wird es komplizierter mit der Staffelung“, sagt Andrea Scholz.

Tüte voller Schmuck

In diesem Jahr sind bisher 75 Fundsachen abgegeben worden. Richtige Kuriositäten waren noch nicht dabei, aber Kerstin Mädge hat interessante Geschichten von früher auf Lager: „Uns hat ein Herr einmal eine ganze Gefriertüte voller Schmuck gebracht – völlig verdreckt.“ Der Mann hatte ein Grundstück gekauft und die Schmuckstücke beim Umgraben des Gartens gefunden. Zuerst sah das Ganze überhaupt nicht wertvoll aus, aber nach der Säuberung befand der Juwelier doch, dass einige teure Stücke dabei waren. Es ließ sich nicht in Erfahrung bringen, wie lange der „Schatz“ schon unter der Erde gelegen hatte. Da sich der ursprüngliche Eigentümer nicht meldete, konnte der Finder den Schmuck auslösen.

„Wollen die Finder die Gegenstände nicht haben, gehen sie bei uns in eine Versteigerung. Das erlöste Geld spenden wir zum Beispiel an die Tafel“, berichtet Andrea Scholz. Sie ist zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes in Zimmer 29 des Rathauses zu finden und unter 84213 erreichbar.

Copyright: Nordwest-Zeitung, 04. August 2017

 


Miteinander für eine saubere Stadt

Straßenreinigungspflicht Michael Rosemann geht auf „Unkraut-Streife“ – Schlechte Zeiten für Parksünder

„Miteinander für eine saubere und sichere Stadt“ – dieses Motto hat sich die Stadt Nordenham für einen Flyer ausgedacht, der auf die Straßenreinigungspflicht hinweist. Bisher war die Straßenreinigungsverordnung nicht viel mehr als ein Stück Papier, weil dem Ordnungsamt das Personal für regelmäßige Kontrollen fehlte. Das hat sich nun geändert. Der Stadtrat hat eine zusätzliche Stelle für das Ordnungsamt durchgesetzt. Ab sofort streift Mitarbeiter Michael Rosemann systematisch durch die Straßen, um zu schauen, wo gegen die Straßenreinigungspflicht verstoßen wird.

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Grundstückeigentümer sind verpflichtet, die Nebenanlagen, die an ihr Grundstück grenzen, sauber zu halten. Diese Reinigungspflicht umfasst vor allem Schmutz, Laub, Papier und Abfall. Auch „Unkraut“ muss beseitigt werden. Nach den Worten der Ordnungsamtsleiterin Sonja Brödje hat das nicht nur optische Gründe. Durch zu starken Bewuchs können Nebenanlagen wie Fuß- und Radwege kaputtgehen. Und Wildwuchs in den Entwässerungsrinnen kann den Abfluss des Regenwassers behindern. Auch Hecken, die über die Grundstücksgrenzen wachsen, können eine Gefahr darstellen.
Sonja Brödje vermutet, dass nicht alle Grundstückseigentümer über ihre Pflichten informiert sind. Die genauen Vorschriften zum Umfang von Straßenreinigung und Winterdienst sowie Ausnahmen und Sonderregelungen sind in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreinigungsverordnung festgelegt. Zu finden sind sie auf der Homepage der Stadt Nordenham.
Michael Rosenmann freut sich auf seine neue Aufgabe. Als Vollstreckungsbeamter im Außendienst bringt er reichlich Erfahrung mit. Bei Bedarf klingelt er an Haustüren, um mit den Grundstückseigentümern ins Gespräch zu kommen. Es werden Fristen festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt ein Missstand beseitigt werden muss. Erst wenn eine zweite Frist verstreicht, drohen Bußgelder. Sie liegen im Ermessensspielraum der Stadt. Sonja Brödje geht von 150 bis 200 Euro aus. Theoretisch kann die Stadt ein Bußgeld bis zu 5000 Euro verhängen.
Möglich sei auch, dass sie Reinigungsarbeiten in Auftrag gibt und den Eigentümern in Rechnung stellt. Sonja Brödje geht aber nicht davon aus, dass solche Maßnahmen erforderlich sein werden. „Wir haben großes Interesse daran, die Sache im Guten zu regeln.“

nwz 13 07 2022 02Falschparker

Die Ordnungsamtsleiterin kündigt außerdem an, dass die Stadt auch vor der eigenen Haustür kehren will. Mit anderen Worten: Michael Rosemann nimmt auch die Nebenanlagen an städtischen Grundstücken, zum Beispiel vor Grundschulen und Kindergärten, ins Visier. Wenn sie nicht so gepflegt sind, wie die Straßenreinigungsverordnung das vorsieht, müssen die zuständigen Hausmeister ebenfalls damit rechnen, einen entsprechenden Hinweis zu bekommen.
Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat noch eine weitere Aufgabe. Er unterstützt die Politesse der Stadt bei ihrer Arbeit und verteilt gegebenenfalls Knöllchen. Auch das verstärkte Vorgehen gegen Falschparker sei ein Wunsch der Politik gewesen, sagt Sonja Brödje.

Copyright: Nordwest-Zeitung, 13. Juli 2022


Copyright: Nordwest-Zeitung, 13. Juli 2022

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