Stadt Nordenham

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glasscherben am spielplatz 450Verantwortung für das Tierwohl übernehmen: Freilaufende Katzen müssen gechipt und kastriert werden

Die Stadt Nordenham hat – wie andere Kommunen auch – eine Katzenverordnung.

Warum eine Verordnung?

Die hohe Anzahl frei lebender Katzen stellt die Kommunen vor große Probleme. Sie stammen letztlich alle von Katzen ab, die sich in der Obhut von Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Nicht kastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei vier bis sechs Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl schnell sprunghaft an. Das Schicksal dieser Tiere ist ungewiss, nicht selten können sie mangels Futter und Pflege nicht überleben. Die, die gefangen werden können, hoffen im städtischen Tierheim auf neue Besitzer. Oft können die Tiere nicht vermittelt werden und die Kosten bleiben bestehen.

Die Fundkatzen werden bis zur Vermittlung im Tierheim Nordenham untergebracht. Möchtet Ihr einer Katze eine Chance auf ein Zuhause geben? Dann meldet Euch im Tierheim unter: Telefon: 04731 37875.

Was muss wann getan werden?

Katzen, die sich draußen frei bewegen können, müssen:

  • kastriert werden – spätestens mit 5 Monaten
  • mit einem Mikrochip versehen werden

Es wird empfohlen, die Katze bei einem Tierregister, z.B. Tasso e.V., zu registrieren, damit der Halter schnell ausfindig gemacht werden kann, wenn es als Fundtier beim Tiersuchdienst gemeldet wird.

Sind noch Fragen offen geblieben? Wir beantworten sie gerne:

Stadt Nordenham
Amt für Ordnung und Soziales
04731 – 84 281

Kontakt Ordnungsamt

Alle Informationen zur Katzenverordnung finden Sie hier:

Download Katzenverordnung

 

Bürgerfon

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