Wahlen
Kommunalwahl

Wahl zum Ortsrat, Stadtrat und Kreistag
Bei der Kommunalwahl werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre kommunalen Vertretungen für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften zu wählen.
In der Stadt Nordenham finden Wahlen zum Kreistag, zum Stadtrat und zum Ortsrat Abbehausen statt.
Die nächste Kommunalwahl ist am 11. September 2011.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de.
Wahl des Stadtrates, Ortsrates Abbehause und des Kreistages
Am 11. September 2011 findet in Niedersachsen die nächste Kommunalwahl statt. Die Nordenhamer Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, über die Zusammensetzung des neuen Stadtrates, des Kreistages und des Ortsrates Abbehausen für die nächsten fünf Jahre zu entscheiden.
Ergebnis der Kommunalwahl von 2006

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die:
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten (das heißt seit spätestens 11. Juni 2011) in Nordenham ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz begründet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wer diese wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist in das am 7. August erstellte Wählerverzeichnis der Stadt Nordenham eingetragen und erhält eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 19. August keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, meldet sich bitte beim Wahlbüro.
Wahlbüro
Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Zimmer 41a
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und
Montag und Donnerstag von 14.30 bis 17.00 Uhr
Briefwahl
Für diejenigen Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl können schriftlich angefordert werden.
Die Wahlunterlagen werden an die Meldeadresse oder eine von der Wählerin oder dem Wähler anzugebende beliebige Adresse im In- oder Ausland versendet. Eine telefonische Anforderung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Die Wahlunterlagen können ab dem 22.08. (bis zum 09.09., 18 Uhr) auch während der Öffnungszeiten persönlich beim Wahlbüro (Zimmer 41a) beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, bereits direkt vor Ort zu wählen. Hierfür ist die Wahlbenachrichtigungskarte und ein Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Um sich vorab über die bevorstehende Wahl informieren zu können, werden im Wahlbüro Musterstimmzettel für beide Wahlbereiche zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Kommunalwahl erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Wahlbüro.
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Ansprechpartner/in
Telefon: 04731 / 84-427
Frau Neumann
Telefon: 04731 / 84-326
Links
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