Ehrenamtskarte
Zeichen des Dankes und der Anerkennung
Informationen zur niedersächsischen Ehrenamtskarte (E-Karte)
Die E-Karte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges
und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig vom Wohnort bietet sie
aufgrund einer Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen in ganz Niedersachsen
vergünstigte Eintrittspreise in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen
sowie Ermäßigungen für Veranstaltungen unter-schiedlichster Art. Mit der Vergabe
möchte auch der Landkreis Wesermarsch den zahlreichen Menschen ein herzliches
„Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in
vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?
- Es ist freiwillig: in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit
- Es ist unentgeltlich: im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, eine Auslagenerstattung ist unschädlich, allerdings keine Vergütung von Zeit und Mühe.
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt: in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft.
- Es findet möglichst kontinuierlich statt: in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe
Wer kann die E-Karte bekommen?
Personen, die im Landkreis Wesermarsch wohnen und/oder sich im Kreisgebiet ehrenamtlich engagieren. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr seit mehr als drei Jahren in einer Organisation oder freien Initiative ausgeübt und soll fortgesetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. Das Mindestalter am Tag der Vergabe ist 18 Jahre.
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis Wesermarsch vergibt die E-Karte nur an diejenigen Personen, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder die Erstattung von Kosten wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto hinausgeht. Zeit und Mühe dürfen nicht vergütet werden.
Wie erhalte ich die E-Karte?
Das Antragsformular können Sie downloaden oder bei der Stadt Nordenham, Referat für Öffentlichkeitsarbeit(Rathaus, Zimmer 79), angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, oder bei freien Initiativen von der Stadtverwaltung zu bestätigen. Der Antrag ist bei der Stadt Nordenham, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, oder beim Landkreis Wesermarsch einzureichen.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Die E-Karte kann in ganz Niedersachsen genutzt werden und bietet auch in der Wesermarsch eine Reihe attraktiver Vergünstigungen. Dazu gehören kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, Museen, Schwimmbäder, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, aber auch Angebote privater Unternehmen. Vergünstigungen in ganz Niedersachsen finden Sie unter www.freiwilligenserver.de.
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte gilt von der Ausgabe an drei Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das ehrenamtliche Engagement aufgegeben wird, ist die E-Karte der Stadt Nordenham oder dem Landkreis Wesermarsch zurückzugeben.
| Ansprechpartner/in
Frau Wilkens Telefon: 04731 / 84-325
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Telefon: 04401 / 927384 Downloads Links |


