Brenntage
Brenntage 2012
Nächster Brenntag 03. November 2012
Das Abbrennen von Gartenabfällen ist nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zulässig:
Zu beachten ist u.a. folgendes:
- Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, oder in unmittelbarer Nähe (außer auf öffentlichen Flächen, Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten) verbrannt werden.
- Das Abbrennen ist verboten
- bei lang anhaltender extrem trockener Witterung
- bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste)
- auf moorigem Untergrund in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten
Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.
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Ansprechpartner/in
Herr Müller
Telefon: 04731 / 84-281 Weitere Kontakte entnehmen Sie dem ServiceCenter > Kontakte > Ordnung & Soziales. |







