KMU-Förderung
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Wesermarsch
In der EU-Förderperiode 2007 - 2013 steht zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Wesermarsch eine Gesamtsumme von 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Gegenstand der Förderung können Investitionsvorhaben mit einer Mindestsumme von 15.000,00 Euro oder nicht-investiver Maßnahmen (wie z.B. Ausgaben für einen Gemeinschaftsstand auf einer Messe) mit einem Mindestbetrag von 5.000,00 Euro sein. Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Die benötigten Richtlinien und Antragsunterlagen zur Förderung können nachfolgend eingesehen werden:
- Richtlinie "Förderung von produktiven Investitionen zur Unterstützung der regionalen und lokalen Entwicklung insbesondere von KMU im Landkreis Wesermarsch (KMU-Richtlinie)
- Bepunktungs- und Scoring-Kriterien für die einzelbetriebliche Zuschussförderung
- Antragsformulare
- Leitfaden zur Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- Liste der erforderlichen Antragsunterlagen
Die Formulare sind im ServiceCenter unter der Rubrik Wirtschaftsförderung herunterzuladen.
Persönliche Beratung und Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH.
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