Ausbildung
Auszug aus Wikipedia zum Begriff Ausbildung
Im Unterschied zum umfassenderen Begriff der Bildung verfolgt die
Berufsausbildung praktische Absichten. Ihre pädagogische Zielsetzung liegt
weniger in der allgemeinen und persönlichen Entfaltung, sondern vielmehr in der
standardisierten Vermittlung von anwendbaren Fertigkeiten, die zumeist der
gewerblichen Berufsausübung dient.
Bei der dualen Berufsausbildung erfüllen insbesondere Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen (berufsbildende Schulen; Berufskollegs) diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Ausbildungsverordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsverordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen.
Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz umfasst ein Vorstellungsgespräch und zumeist auch einen Eignungstest. Für beides sollte der Bewerber sich vorbereiten, um möglichst seine Stärken herausstellen zu können. Zu der Vorbereitung gehört sicherlich auch, dass über Tagesgeschehen Auskunft gegeben werden kann. Teilweise kommen auch so genannte Assessment-Center für die Bewerberauswahl zum Einsatz.
Die Ausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die reguläre Ausbildungsdauer wird zum Beispiel für die Ausbildung zum Industriemechaniker oder Mechatroniker in der gültigen Ausbildungsordnung vom Gesetzgeber festgelegt, eine Verkürzung kann üblicherweise bei guten Leistungen beantragt und gewährt werden.
Eine andere Möglichkeit der Berufsausbildung gibt es an staatlichen berufsbildenden Schulen oder Kollegschulen, die vollzeitschulisch erfolgt. Die Auszubildenden machen in der Regel aber angeleitete Praktika (Praktikum) bzw. Anerkennungspraktika (Erzieher) von unterschiedlicher Länge (je nach Berufs und Bundesland) in sehr verschiedenen Institutionen oder Betrieben, je nach Beruf. Beispiele für solche Ausbildungen: Elektrotechnischer Assistent, Erzieher und so weiter.
Häufig gibt es die Möglichkeit, diese Berufsausbildungen mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife (FOR; Mittlere Reife), Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zu koppeln. Die Möglichkeiten der Doppel-Qualifizierung wird vor allem in kaufmännischen, medientechnischen und sozialpädagogisch orientierten Ausbildungsgängen wahrgenommen.
Ein Element der Berufsausbildung sind Unterweisungen. So fordert § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind z.B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.
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