Stadtentwicklung

Stadtplanung hat die Funktion, die räumliche Entwicklung einer Stadt - insbesondere natürlich deren bauliche Entwicklung - zu lenken und für erforderliche städtebauliche Veränderungen die bauplanungsrechtlichen Antworten zu finden.

Die Aufgabenfelder der Stadtplanung liegen überall dort, wo diese Veränderungen eine so großen Umfang annehmen, das ein Reglement für den Ausgleich von verschiedenen privaten Interessen und den Interessen des Gemeinwohls erforderlich wird.

Aufgabe der Stadtplanung ist es jedoch nicht nur, Rahmenbedingungen für Veränderungen zu definieren, sondern auch bestehende Situationen zu schützen, zu entwickeln und auch gegebenenfalls neu zu beleben.

Dabei müssen die Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Entwicklungen, der Wohnungsmarkt, die Verkehrs- und Infrastruktur, die Umweltsituation sowie naturräumliche Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund werden auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung im Rahmen der Stadtplanung Bauleitpläne -Flächennutzungspläne / Bebauungspläne- aufgestellt. Diese regeln als rechtsverbindliche Satzungen u. a. die Gebietstypen (z. B. allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete) mit den entsprechenden Obergrenzen für die Nutzungsmaße (z. B. Grundflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Baugrenze), sowie die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen.

Die Bauleitpläne sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern. Zur Sicherung der Bauleitplanung gehören u. a. auch die planungsrechtliche Prüfung und Beurteilung von Bauanträgen und Bauvoranfragen.

Darüber hinaus werden in Nordenham auch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten durchgeführt, um städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben.
Diese Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen verfolgen u. a. das Ziel, die Baukultur zu bewahren, das Wohnen und Arbeiten in der gebauten Umwelt zu verbessern oder auch soziale Brennpunkte durch städtebauliche Maßnahmen zu entschärfen. Hierzu wurde in Nordenham im Stadtteil Einswarden die Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt“ durchgeführt. Eine weitere z. Zt. anstehende Maßnahme ist das Sanierungsgebiet „City Süd“.

Auskünfte und Beratung zu Bauleitplänen, Sanierungsprogrammen und Belangen von Natur und Umwelt erhalten Sie bei uns im Amt für Stadtentwicklung.

Aufgaben im Überblick

  • Bebauungspläne
  • Stadtsanierung
  • Stadtplanung
  • Stadtentwicklung
  • städtebauliche Sanierungsverfahren
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Wohnungsbauförderung

ServiceCenterAuslegungen können im ServiceCenter unter > Auslegungen heruntergeladen werden.

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Fax: 04731 / 84-210
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Herr Lorenz
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Walther-Rathenau-Straße 25
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Herr Unland
Amt für Baumanagement
- Natur und Umwelt -
Rathaus, Zimmer 93
Walther-Rathenau-Straße 25
26954 Nordenham

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