Wahlen
Landtagswahl
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages gewählt. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Kandidat aus den 87 Wahlkreisen direkt in den Landtag gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt, wonach die Kandidaten über die Landesliste in den Landtag einziehen.

Die nächste Landtagswahl findet 2013 statt.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de.
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Ansprechpartner/in
Frau Neumann
Telefon: 04731 / 84-326 Links |
